Arbeitssicherheit
Sicher im Betrieb mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt vor, dass jedes Unternehmen in Deutschland von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut und beraten werden muss. Dabei liegt die Verantwortung zur Umsetzung beim Arbeitgeber. Wir sorgen für Ihre sichere Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und beraten sie als Experten schnell und effektiv bei der Erfüllung Ihrer Verantwortungen im Rahmen des ASiG und beim Aufbau eines Arbeitsschutzsystems.
Die notwendigen Inhalte der Arbeitssicherheitsbetreuung teilen sich in Leistungen der Grundbetreuung, die für alle Betriebe anfällt, und der betriebsspezifischen Betreuung, die abhängig vom Tätigkeitsfeld des Betriebes ist, auf.