Arbeitsmedizin

Wie setzt sich die Betreuungszeit für meinen Betrieb aus Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit zusammen und wie berechne ich diese?

Die Kernpunkte zur Berechnung der Betreuungszeit mit Regelbetreuung und mehr als 10 Beschäftigten werden von der DGUV geregelt.

Unternehmen werden dabei nach ihrem Betriebszweck (sog. WZ 2008 Code) einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet.

Der Umfang der Gesamtbetreuung setzt sich betriebsspezifisch aus einer feststehenden betreuungsgruppeabhängigen Grundbetreuung und einer ergänzenden betriebsspezifischen Betreuung bzw. einer anlassbezogenen Betreuung zusammen.

Unter den betriebsspezifischen Anteil fällt auch die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung). Diese gliedern sich in Wunsch-, Angebots- und Pflichtvorsorge und waren früher als G-Untersuchungen bekannt. Dabei kann der betriebsspezifische Teil des Personalaufwandes kann passgenau mit dem Anhang 4 der Vorschrift unter Mithilfe von Betriebsrat, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt werden.

Beispiel

Ein Finanzdienstleister mit 25 Mitarbeitern. Als Finanzdienstleister wird er der Betreuungsgruppe 3 zugeordnet. Damit muss er 0,5 Stunden pro Mitarbeiter/Jahr an Grundbetreuung erbringen lassen:

  • Einsatzzeitensumme für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit: 12,5 Stunden pro Jahr

Von diesen müssen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit 20%, bzw. mind. 12 Min/Mitarbeiter/a? erbringen:

  • Mindestanteil für Betriebsarzt bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit: 5,0 Stunden pro Jahr

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