Arbeitsmedizin

Welche Betreuungsformen sind möglich?

Nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 stehen in Abhängigkeit von der Mitarbeiteranzahl drei Betreuungsalternativen zur Auswahl.

Dies gilt für Betriebe mit mindestens 10 Beschäftigten. Hier beraten und unterstützen der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dabei wird zwischen der Grundbetreuung und der betriebsspezifische Betreuung unterschieden.

Die Grundbetreuung umfasst verpflichtende Basisleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Diese sind unabhängig von der Größe des Betriebes. In der betriebsspezifischen Betreuung wird darüber hinaus der individuelle Bedarf des einzelnen Betriebes abgedeckt.

Für die Grundbetreuung gilt, abhängig von der Betreuungsgruppe, eine feste Mindesteinsatzzeit pro Jahr. Diese wird auf den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit verteilt.

Dabei muss jede der beiden Gruppen mindestens 40% der Zeit erbringen.

Wir organisieren kompetent und individuell die arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen.

Für alle Betrieben mit maximal 10 Beschäftigten. Hier entscheiden sie als Unternehmer, wie viel Betreuung und Beratung sie benötigen. Für kleinere Unternehmen eine einfache und wirtschaftliche Option. Notwendig ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmenkatalog und anschließender Umsetzung in Zusammenarbeit mit einem Betriebsarzt und einer Arbeitssicherheitsfachkraft. Diese sollte bei allen gravierenderen Veränderungen im Betrieb aktualisiert werden, spätestens aber nach fünf Jahren. Zusätzlich zu dieser Grundbetreuung erfolgte eine Betreuung nur noch bei besonderen Anlässen. Der Unternehmer muss die Namen beider Ansprechpartner den Beschäftigten bekannt geben.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Organisation und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und bei der arbeitsmedizinischen Betreuung auch für kleine Unternehmen.

Diese Form der Betreuung ist branchenspezifisch ausgerichtet und bietet auf der einen Seite eine hohe Flexibilität und Möglichkeiten zur Eigeninitiative, auf der anderen Seite muss sich die Unternehmensleitung selbst im Arbeits- und Gesundheitsschutz qualifizieren. In Schulungen die Unternehmensleitung im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit weitergebildet, um diese im Betreib umzusetzen. Die Qualifikation muss durch regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen aufrechterhalten werden.

Beratung und Betreuung bei Bedarf ist durch die Betriebsärzte- bzw. ärztinnen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit des jeweiligen Kooperationspartners sichergestellt.

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