Arbeitssicherheit

Sicher im Betrieb mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt vor, dass jedes Unternehmen in Deutschland von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut und beraten werden muss. Dabei liegt die Verantwortung zur Umsetzung beim Arbeitgeber. Wir sorgen für Ihre sichere Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und beraten sie als Experten schnell und effektiv bei der Erfüllung Ihrer Verantwortungen im Rahmen des ASiG und beim Aufbau eines Arbeitsschutzsystems.

Die notwendigen Inhalte der Arbeitssicherheitsbetreuung teilen sich in Leistungen der Grundbetreuung, die für alle Betriebe anfällt, und der betriebsspezifischen Betreuung, die abhängig vom Tätigkeitsfeld des Betriebes ist, auf.

Leistungen im Rahmen der Grundbetreuung:

  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Grundlegende Maßnahmen der Arbeitsgestaltung (Verhältnisprävention und Verhaltensprävention)

  • Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation und Integration in die Führungstätigkeit
  • Untersuchung nach Ereignissen
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten

  • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
  • Mitwirken in betrieblichen Arbeitsschutzbesprechungen
  • Selbstorganisation

Leistungen Im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung:

  • Zusätzliche Stunden, wenn die vorgegebene Grundbetreuungszeit zur Erfüllung nicht ausreicht

  • Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
  • Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation

  • Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation

  • Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

  • Leistungsspezifizierung bei Bedarf in gesonderter Projektbeschreibung

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