Arbeitsmedizinische Vorsorge

Vorsorge im Betrieb – vom Pflichtprogramm zur Wunschvorsorge

Als Arbeitgeber haben sie eine Fürsorgepflicht für Ihre Beschäftigten. Das Ziel die Gesundheit und damit auch die Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeiter im Betrieb zu erhalten.

„Ziel der Verordnung ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.“ (§ 1 Abs. 1 ArbMedVV)

Wann sie als Arbeitgeber verpflichtet sind Vorsorgemaßnahmen für Ihre Mitarbeiter zu veranlassen ist in der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) rechtlich klar geregelt.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner wenn es Vorsorgeleistungen für Ihr Unternehmen geht. Wir beraten Sie, welche Vorsorge- oder Eignungsuntersuchungen für Ihr Unternehmen relevant und verpflichtend sind und wie Sie diese unkompliziert für Ihre Mitarbeiter umsetzen.

Wir sind ihr Partner für Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen in Ihrem Unternehmen:

Vorsorgeuntersuchungen

  • G20: Lärmschutz
  • G24: Hautschutz
  • G35: Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen
  • G37: Bildschirmarbeitsplatzvorsorge
  • G42: Infektionsgefährdung

Eignungsuntersuchungen

  • G25: Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • G26: Atemschutzgeräte
  • G41: Arbeiten mit Absturzgefahr
  • H8: Arbeiten im Forst
  • H9: Baumarbeiten
  • Motorsäge

sonstige Untersuchungen

  • Einstellungsuntersuchungen
  • Untersuchung nach dem Mutterschutzgesetz für schwangere Erzieherinnen / Bedienstete in Kitas
  • Impfungen

Grundlegend werden folgende Vorsorgemaßnahmen unterschieden:

Das Angebot durch den Arbeitgeber und die Teilnahme durch den Arbeitnehmer an der Vorsorge ist Tätigkeitsvoraussetzung und muss in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern in regelmäßigen Abständen entsprechende Vorsorgeleistungen anbieten. Die Teilnahme des Arbeitnehmers erfolgt hier auf freiwilliger Basis und ist keine Tätigkeitsvoraussetzung.
Lässt sich das Risiko eines Gesundheitsschadens auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht sicher ausschließen, hat der Arbeitnehmer das Recht auf Verlangen an einer Vorsorge teilzunehmen.

Davon zu unterscheiden sind Einstellungsuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen, die bei bestimmten Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben sind.

Entsprechende Vorsorgeleistungen führen wir in Ihrem Unternehmen oder unserer Kooperationspraxis im Zentrum von München durch.

Im Rahmen von Impfungen in Ihrem Unternehmen bieten wir Ihnen:

  • Flexible Terminvergabe
  • Vorratshaltung von Impfstoffen und damit eine sichere Versorgung
  • Aufklärungsbögen und Informationsmaterial für Ihre Mitarbeiter zu den jeweiligen Impfungen
  • Geringer Zeitaufwand für den einzelnen Mitarbeiter
  • Kompetenz und Qualität mit jahrzehntelanger Erfahrung im Impfbereich und in der Reise-/Tropenmedizin

Gerne stellen wir erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre gewünschten Leistungen.

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