Arbeitsmedizinische Vorsorge
Vorsorge im Betrieb – vom Pflichtprogramm zur Wunschvorsorge
Als Arbeitgeber haben sie eine Fürsorgepflicht für Ihre Beschäftigten. Das Ziel die Gesundheit und damit auch die Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeiter im Betrieb zu erhalten.
„Ziel der Verordnung ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.“ (§ 1 Abs. 1 ArbMedVV)
Wann sie als Arbeitgeber verpflichtet sind Vorsorgemaßnahmen für Ihre Mitarbeiter zu veranlassen ist in der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) rechtlich klar geregelt.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner wenn es Vorsorgeleistungen für Ihr Unternehmen geht. Wir beraten Sie, welche Vorsorge- oder Eignungsuntersuchungen für Ihr Unternehmen relevant und verpflichtend sind und wie Sie diese unkompliziert für Ihre Mitarbeiter umsetzen.
Wir sind ihr Partner für Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen in Ihrem Unternehmen:
Vorsorgeuntersuchungen
- G20: Lärmschutz
- G24: Hautschutz
- G35: Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen
- G37: Bildschirmarbeitsplatzvorsorge
- G42: Infektionsgefährdung
Eignungsuntersuchungen
- G25: Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
- G26: Atemschutzgeräte
- G41: Arbeiten mit Absturzgefahr
- H8: Arbeiten im Forst
- H9: Baumarbeiten
- Motorsäge
sonstige Untersuchungen
- Einstellungsuntersuchungen
- Untersuchung nach dem Mutterschutzgesetz für schwangere Erzieherinnen / Bedienstete in Kitas
- Impfungen